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Rechtsanwalt und Fachexperte Frank Uhlmann.

Jede Erstberatung ist für Sie kostenlos.
Bei jeder weiteren Beratung wird das Honorrar
individuell mit Ihnen abgesprochen.

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  • Regulierung von Unfallschäden
  • Regulierung von Versicherungsfällen
  • Verteidigung von Bußgeldsachen
  • Verteidigung von Verkehrsstrafsachen

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    Regulierungen von Unfallschäden.

    Nach einem Verkehrsunfall sollte mit der Einschaltung eines Anwalts nicht lange gewartet werden. Bei unklarer Haftungslage ist die Spurensicherung und Sachverhaltsermittlung von ganz wesentlicher Bedeutung. Sind keine Unfallzeugen vorhanden, kann ein Fehler des Unfallgegners oft nur mittels einer Unfallrekonstruktion nachgewiesen werden. Das ist aber nur möglich, wenn genügend Spuren vorhanden sind (Splitterfeld, Bremsspuren; Schäden am Fahrzeug, Endstellung der Fahrzeuge usw.). Solche Spuren sollten möglichst sofort nach dem Unfall fotografisch gesichert werden. Aufgrund unserer Erfahrung und technischen Sachverstandes können wir eine erste Analyse für Sie vornehmen. Für die genaue Auswertung arbeiten wir mit kompetenten Sachverständigen zusammen.

    Steht der Unfallhergang fest, beraten wir Sie zur Haftungsquote. Diese Haftungsquote orientiert sich danach, wer den Unfall in welchem Umfang verursacht hat. Wer einen schweren Verstoß gegen die StVO begangen hat, kann allein haften.

    Wir sagen ihnen welchen Schaden der Unfallgegner und dessen Versicherer zu ersetzen haben. Selbst bei einfachen „Blechschäden“ gibt es Schadenpositionen, die der juristische Laie oft nicht kennt.

    Wichtig ist anwaltliche Hilfe bei Unfällen mit Personenschaden. Hier hat eine ADAC-Untersuchung gezeigt, dass sogar bei einigen Anwälten nicht bekannt ist, welcher Schaden zu erstatten ist, Beispiel: Haushaltsführungsschaden. Es gilt aber auch, mögliche Zukunftsschäden zu erkennen und nicht voreilig abfinden zu lassen. Das kann später zu einem bösen Erwachen führen. Wir verhandeln für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld, berechnen Ihren Verdienstausfall usw.



    Verteidigungen von Bußgeldsachen.

    Das gilt für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Fahrzeugmängel, Rotlichtverstöße und viele andere Ordungswidrigkeiten.

    Selbst wenn der Tatvorwurf nicht angreifbar ist, kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein. Zum einen kann bei der Höhe des Bußgeldes und bei der Dauer eines Fahrverbots für Sie etwas erreicht werden. Zum anderen kann das Verfahren so gestaltet werden, dass ein Fahrverbot zum Beispiel in Ihren Urlaub fällt oder Voreintragungen im Punkteregister in Flensburg noch gelöscht werden. Bei der Bemessung der Geldbuße und bei der Dauer eines Fahrverbotes kann auch zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden, wenn Sie an einer Nachschulung teilgenommen haben. Wir sagen Ihnen, wo Sie dies tun können.

    All das gilt erst recht, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

    Wir verfügen über technischen Sachverstand, der es ermöglicht, Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsmessungen, Rotlichtzeitmessungen usw. zu erkennen. Für die genaue Auswertung empfehlen wir kompetente Sachverständige.



    Verteidigungen von Verkehrsstrafsachen.

    Das gilt zum Beispiel für Körperverletzung, Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogendelikte, Nötigung und viele andere Delikte. Hier gelten zunächst unsere Anmerkungen zu den Bußgeldverfahren. Bei Verkehrsstraftaten ist darüber hinaus die Gefahr eines Fahrverbotes oder der Entziehung der Fahrerlaubnis besonders groß. Da Sie in der Regel auf Ihr Fahrzeug als Fortbewegungsmittel nicht verzichten können, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.



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